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DEHOGA Information vom 26.06.20
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Wenn eine private Feier als geschlossene Gesellschaft in einem Raum ohne weitere Gäste stattfindet und der Charakter der Feier einer privaten Feier zu Hause entspricht, kann in dem betreffenden Raum auf die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen durch die Gäste verzichtet werden, auch wenn zwischen den Tischen gewechselt oder getanzt wird.
Es bleibt aber bei Maskenpflicht, wenn sich Gäste außerhalb dieses Raums in Gemeinschaftsbereichen wie Eingangsbereich der Gaststätte, Flur, WC usw. bewegen. Gemeinsame Aktivitäten wie Tanz oder Spiele sind ohne Einhaltung des Mindestabstands möglich.
Es wird jedoch empfohlen, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln soweit wie möglich einzuhalten.
Sofern die private Feier von Livemusik begleitet wird, sind die Voraussetzungen für kulturelle Veranstaltungen für die Musiker zu beachten. Für die Musiker gilt also, dass sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Gästen einhalten sollten; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Für sie gilt in dem Raum jedoch auch keine Maskenpflicht.
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